Eine der häufigsten Fragen, die ich bekomme: „Was kostet das eigentlich?" Die ehrliche Antwort: Es kommt drauf an. Aber hier bekommst du konkrete Orientierungswerte – und die Faktoren, die den Preis bestimmen.
Sprecher-Preise variieren stark – je nach Erfahrung, Medium und Nutzungsumfang. Hier sind realistische Einstiegspreise für die häufigsten Produktionsformate:
ab 59 €
Begrüßungsansage, Warteschleife oder Anrufbeantworter. Kurze Texte, schnelle Lieferung, nutzbar für deine Telefonanlage.
ab 199 €
Voice-Over für Erklärvideo oder Imagefilm, bis ca. 2 Minuten. Inkl. trockenem WAV-Master für deinen Videoschnitt.
ab 149 €
Fertig produzierter Spot für Radioeinsatz, bis 30 Sekunden. Inkl. Nutzungsrecht für regionalen Sendebetrieb.
ab 0,10 € / Wort
Wortbasierte Abrechnung für Kurs-Voiceover. Abgestimmt auf dein SCORM-Paket, lieferbar pro Modul.
Sprecher-Preise sind nicht willkürlich. Drei Faktoren bestimmen den Großteil des Preises:
Textlänge: Mehr Text bedeutet mehr Aufnahmezeit und mehr Postproduktion. Kurze Texte (bis 100 Wörter) sind deutlich günstiger als lange Skripte für Hörbücher oder umfangreiche E-Learning-Kurse.
Medium: Wo wird die Aufnahme verwendet? Eine interne Schulungsdatei ist günstiger als ein nationaler TV-Spot. Das liegt nicht an der Aufnahme selbst, sondern an den Nutzungsrechten – dazu gleich mehr.
Nutzungsumfang: Wie lang, wie breit, in welchem Gebiet wird die Aufnahme eingesetzt? Regional oder national? Online oder Broadcast? Zeitlich begrenzt oder dauerhaft (Buyout)? Diese Faktoren fließen in die Kalkulation ein.
Das Thema, das viele Auftraggeber überrascht: Sprecher-Preise bestehen oft aus zwei Teilen – dem Sprechhonorar und den Nutzungsrechten. Das Sprechhonorar vergütet die Arbeit im Studio. Die Nutzungsrechte vergüten, wie und wo die Aufnahme eingesetzt wird.
Für einfache Online-Videos, Telefonansagen oder interne Schulungen sind die Nutzungsrechte in der Regel im Grundpreis enthalten oder sehr günstig. Für Radiospots, TV-Werbung oder internationalen Einsatz werden gesonderte Nutzungsrechte vereinbart – weil die Wertschöpfung für den Auftraggeber entsprechend höher ist.
Ein sogenannter „Buyout" bedeutet: Alle Nutzungsrechte gehen dauerhaft und unbegrenzt auf den Auftraggeber über. Das ist die teuerste Option, bietet aber maximale Flexibilität.
Wenn du als Unternehmen Sprecher-Leistungen kaufst, bist du in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu entrichten. Diese Abgabe beträgt derzeit rund 5 Prozent des Netto-Auftragswerts.
Die Abgabepflicht gilt, wenn du regelmäßig kreative Leistungen von selbstständigen Künstlern (also auch Sprechern) beauftragst. Ob du konkret betroffen bist, kläre mit deinem Steuerberater. Ich weise auf diese Pflicht hin, übernehme aber keine steuerliche Beratung.
Du hast ein konkretes Projekt? Schick mir Skript und Briefing – ich antworte mit einem Angebot, in der Regel innerhalb weniger Stunden. Oder schau dir die Preisliste direkt an. Und wer mehr über Sprecher-Kosten erfahren möchte, findet im ausführlichen Ratgeber alle Details.
Zur Preisliste Ausführlicher Ratgeber